Bewertung von Immobilien

Das Bewertungsgesetz und die in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen beinhalten eine Fülle von Vorschriften für die Bewertung von Immobilien.

 

Grundsätzlich wird zwischen dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren unterschieden. Jedes Wertermittlungsverfahren kommt in unterschiedlichen Situationen zur Anwendung und kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Es kann daher entscheidend sein, welches Bewertungsverfahren man im jeweiligen Einzelfall anwendet.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben im Bewertungsgesetz und der entsprechenden Verordnungen können einige Teile von Immobilien anders bewertet werden als andere Teile. Beispielsweise gelten in Häusern, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sind, für die Wohnungen andere Bewertungsgrundsätze als für Tiefgaragenstellplätze.

 

Der Steuerpflichtige kann sich dies zu Nutzen machen, indem er die Teilung eines Mehrfamilienhauses so vornimmt, dass den Tiefgaragenstellplätzen größere Anteile am Grund und Boden zugeschlagen werden als den Wohnungen. Damit erbschafts- und schenkungssteuerlich ein optimales Ergebnis erzielt wird, empfiehlt es sich, diese Teilung bereits vor der Schenkung bzw. dem Erbfall vorzunehmen.

 

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fällen von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) und entwickeln mit Ihnen passgenaue und steuersparende Übertragungsmodelle. Hierfür arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen für Immobilienbewertung zusammen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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